Bei Anreise mit dem PKW orientieren wir uns an dem Bundesreisekostengesetz:
„Wegstreckenentschädigung

§ 5 BRKG / BRKGVwV zu § 5
Für Strecken, die mit einem Kraftfahrzeug (unabhängig von Art und Hubraum des Fahrzeuges) zurückgelegt werden, 

wird eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 130,00 Euro für die gesamte Dienstreise,
gewährt (sog. kleine Wegstreckenentschädigung). Mit dieser Wegstreckenentschädigung sind auch die Kosten für die Mitnahme weiterer Dienstreisender sowie die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem Gepäck abgegolten.“

 

Bei einer Anreise mit der deutschen Bahn übernehmen wir ein Bahnticket (2.Klasse), dieses darf ebenfalls den Betrag von 130€ in keinem Fall überschreiten. Das bedeutet wir übernehmen keine Tickets für Mitreisende oder Begleiter.

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